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Die webbasierten Publikationen werden am Sonntag, 4. Juni 2023, zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr, nicht zur Verfügung stehen.
 

Aufwendungen für Umsätze, die von der Steuer ausgenommen sind ( Ziff. 8.1 und 8.2), berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug. Für die gemischt verwendete Verwaltungsinfrastruktur kann im Sinne einer annäherungsweisen Ermittlung die Vorsteuerkorrektur für die Benützung der Verwaltungsinfrastruktur mit 0,02 % auf den mit diesen Rechten erzielten Umsätzen vorgenommen werden.

 

Alternativ kann die Vorsteuerkorrektur auch effektiv ermittelt werden.

 

Für weitere Einzelheiten wird auf die MWST-Info Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen. Im Weiteren gibt die MWST-Info Steuerobjekt über die mehrwertsteuerliche Behandlung von CO2-Emissionsrechten Auskunft.


22.04.2021
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