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Die webbasierten Publikationen werden am Sonntag, 4. Juni 2023, zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr, nicht zur Verfügung stehen.
 

Nebengeschäfte von Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs, die nicht Gegenstand eines Leistungsauftrages von Bund, Kantonen und/oder Gemeinden sind, fallen nicht unter den Pauschalsatz für die Berechnung der Vorsteuerkürzung ( Ziff. 3.2).

 

Erhalten solche Betriebsteile Subventionen oder werden Darlehen zu Vorzugskonditionen gewährt (z. B. Kredite im Rahmen des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Regionalpolitik [SR 901.0]), muss die Vorsteuerkürzung aufgrund der allgemein geltenden Regeln vorgenommen werden ( MWST-Info Subventionen und Spenden).



08.03.2023
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