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Schliessen sich mehrere Transportunternehmungen einer touristischen Region zur Erbringung von Beförderungsleistungen zusammen und treten sie gegenüber den Kunden als Einheit auf (z.B. in Form einer einfachen Gesellschaft gemäss Art. 530 OR), kann diese steuerpflichtig werden (Art. 10 MWSTG).

 

Dies ist der Fall, sobald Seil- und Sportbahnen einer Region gemeinsame Fahrkarten und Abonnemente herausgeben, die zum Bezug von Beförderungsleistungen bei sämtlichen am Zusammenschluss beteiligten Unternehmungen berechtigen (z.B. Poolkarten im Wintersaisonbetrieb). Erfüllt der Pool die Voraussetzungen für die Steuerpflicht gemäss Artikel 10 MWSTG, muss er sich bei der ESTV anmelden, unabhängig davon, ob die einzelnen Gesellschafter bereits im MWST-Register eingetragen sind oder nicht.


27.08.2013
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