Error

Unsupported browser!

Please note that your browser, Internet Explorer 8 or earlier, is deprecated.

We recommend upgrading to the latest version.

If you are using IE 9 or above, make sure you turn off "Compatibility View".

PDF-Publikationen erstellen/druckenHTML-Publikationen erstellen Ziffer drucken

Die webbasierten Publikationen werden am Sonntag, 4. Juni 2023, zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr, nicht zur Verfügung stehen.
 

Werden Ruhe- und Schlafmöglichkeiten in Beförderungsmitteln (z.B. Schlafwagen, Schlafsessel oder Couchettes) im Zusammenhang mit einer Beförderungsleistung in Rechnung gestellt, gelten jene als Nebenleistung zur Beförderung und sind somit steuerlich wie das Entgelt für die Beförderung zu behandeln. Das Zurverfügungstellen von Ruhe- und Schlafmöglichkeiten in Beförderungsmitteln während der Beförderung gilt nicht als Beherbergungsleistung, die dem Sondersatz unterliegt. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Leistung in einem Pauschalpreis enthalten ist oder dafür ein Zuschlag bezahlt werden muss.


03.03.2017
Zusätzliche Informationen
Vorherige Version anzeigen
VersionStand abStand bisPubliziert amMaterielle Änderungen
No records found.
Ziffer bearbeiten
Wollen Sie eine neue Version erstellen?