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Die webbasierten Publikationen werden am Sonntag, 4. Juni 2023, zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr, nicht zur Verfügung stehen.
 

Schülertransporte sind zum Normalsatz steuerbar ( Ziff. 1.1 und 3).

 

Benutzen die Schüler Verkehrsmittel des fahrplanmässigen Verkehrs mit Beförderungspflicht, handelt es sich bei den durch die öffentliche Hand zu übernehmenden zusätzlichen Kosten um Abgeltungen, welche zu einer Vorsteuerkürzung führen. Die Vorsteuerkürzung ist mit dem Pauschalsatz von 3,4 % (ab 2024: 3,6 %) auf dieser Abgeltung zu berechnen ( Ziff. 3.2).

 

Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Art. 25 MWSTG) (vgl. betreffend zeitliche Wirkung zusätzliche Informationen zu dieser Ziffer).


08.03.2023
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