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Dienstleistungen nach Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe f MWSTG gelten als am Ort der gelegenen Sache erbracht. Dies gilt ungeachtet dessen, ob an einen Leistungsempfänger mit Sitz im In- oder Ausland Rechnung gestellt wird. Als solche Dienstleistungen gelten namentlich: die Vermittlung, Verwaltung, Begutachtung und Schätzung eines Grundstücks, Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Bestellung von dinglichen Rechten am Grundstück, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder der Koordinierung von Bauleistungen wie Architektur-, Ingenieur- und Bauaufsichtsleistungen, Überwachung von Grundstücken und Gebäuden sowie Beherbergungsleistungen.

 

Die vorstehende Beurteilung nach dem Ort, an dem das Grundstück gelegen ist, setzt einen engen Zusammenhang mit einem individuellen, konkreten Grundstück voraus. Ein solcher enger Zusammenhang liegt beispielsweise bei Innenarchitektur-Leistungen (wie Ausarbeiten von Plänen, Raumkonzepten, Computer-Präsentationen) dann vor, wenn sie derart spezifisch auf die jeweiligen bauseitigen Gegebenheiten zugeschnitten sind, so dass sie nicht unverändert auf andere Gebäude oder Gebäudeteile beziehungsweise Boden übertragen werden können.

 

Beispiele
Ort der Immobilie ist im Ausland - Entgelt für solche Dienstleistungen unterliegt nicht der schweizerischen Mehrwertsteuer

  • Verwaltung eines Mehrfamilienhauses in Lörrach (DE), diese umfasst die Leistungen im Zusammenhang mit Mieterwechseln, Erstellen der Heiz- und Nebenkostenabrechnungen sowie Steuererklärungen usw. (nur Ausfüllen der Steuererklärung;  Ziff. 2.1.2);

  • Notariatsleistungen im Rahmen des Kaufs oder Verkaufs einer Eigentumswohnung in Bregenz (AT).

 

Beispiele
Ort der Immobilie ist im Inland - Entgelt für solche Dienstleistungen ist zum Normalsatz steuerbar

  • Beaufsichtigung eines Einfamilienhauses in Neuenburg während der Abwesenheit des Eigentümers;

  • Schätzung des Marktwertes eines Verwaltungsgebäudes in Thun;

  • Gutachten für ein Gericht oder eine andere Behörde in Bezug auf die Enteignung einer Parzelle in Solothurn;

  • Abgeltung des Verzichts auf ein im Grundbuch der Stadt St. Gallen eingetragenes Recht.

 

Weitere Beispiele für die Vermittlung von Immobilien können der Ziffer 10 entnommen werden.

 

Praxisänderung per 01.01.2020 (betreffend Gültigkeit;  Einleitende Erläuterungen dieser MWST-Info sowie MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).


01.11.2019
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