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Die Vermietung von Grundstücken beziehungsweise Teilen davon ist
- ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug (Art. 29 Abs. 1 MWSTG) - von der Steuer ausgenommen. Eine Option ist unter den Voraussetzungen von Artikel 22 MWSTG ( Ziff. 3) möglich. Die in Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 21 MWSTG erwähnten steuerbaren Leistungen im Bereich des Überlassens von Grundstücken und Teilen davon zum Gebrauch oder zur Nutzung werden unter der nachfolgenden Ziffer 7 erläutert.


06.08.2015
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