Error

Unsupported browser!

Please note that your browser, Internet Explorer 8 or earlier, is deprecated.

We recommend upgrading to the latest version.

If you are using IE 9 or above, make sure you turn off "Compatibility View".

PDF-Publikationen erstellen/druckenHTML-Publikationen erstellen Ziffer drucken

Die Vermietung von Kinos, Ton-, Film- oder Fernsehstudios als Ganzes, d.h. zur alleinigen Benützung durch den Mieter (mit oder ohne Recht auf Benützung der Betriebseinrichtungen), ist von der Steuer ausgenommen. Werden hingegen lediglich die Einrichtungen wie beispielsweise Mischpult, Lautsprecher oder Beleuchtungsanlage vermietet, unterliegt das Entgelt der Steuer zum Normalsatz.


28.08.2013
Vorherige Version anzeigen
VersionStand abStand bisPubliziert amMaterielle Änderungen
No records found.
Ziffer bearbeiten
Wollen Sie eine neue Version erstellen?