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Soweit Subventionen einem bestimmten Objekt direkt zugewiesen werden können, ist nur die Vorsteuer im Zusammenhang mit diesem Objekt zu kürzen. Der Schlüssel für die Kürzung der Vorsteuer berechnet sich in dem man die erhaltenen Subventionen zu den Objektkosten (inkl. MWST) ins Verhältnis setzt.

 

Beispiel
Ein Sportzentrum erhält Subventionen im Zusammenhang mit einem Erweiterungsbau.

 

Kosten des Erweiterungsbaus (inkl. MWST)

CHF

1'068.000

100,00 %

Erhaltene Subventionen

CHF

600'000

56,18 %

 

Die gesamte Vorsteuer im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau ist somit um 56,18 % zu kürzen. Falls das Sportzentrum weitere Subventionen für die Deckung des Betriebsdefizits erhält, ist eine zusätzliche Kürzung auf der verbleibenden Vorsteuer vorzunehmen ( Ziff. 1.3.3).

 

Einlageentsteuerung

 

Im Falle einer Einlageentsteuerung (z.B. beim Kauf von Investitionsgütern vor Beginn der Steuerpflicht), führen erhaltene Subventionen, die diese Güter betreffen, bei der nachträglichen Geltendmachung der Vorsteuer ebenfalls zu einer Kürzung.


17.11.2014
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