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Der Begriff neutrale Nennung bedeutet, dass die Nennung des Beitragszahlers in der Publikation weder mit Werbeslogans versehen werden darf, noch auf seine Produkte hingewiesen oder zusätzliche Bemerkungen zu seiner Geschäftstätigkeit enthalten darf. Die Erwähnung der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit gilt hingegen als neutrale Nennung.

 

Beispiele
Die Vermerke «Hauptsponsor Bank XY» oder «Mit Unterstützung der Swisslos» stellen keine steuerbaren Werbeleistungen dar. Hingegen stellt der Vermerk «Bank XY, Ihr Ansprechpartner für Vermögensverwaltung» eine steuerbare Werbeleistung dar.


10.12.2020
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