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Auf dem Lohnausweis ist der Wert anzugeben, der dem Arbeitnehmer dadurch zufliesst, dass er von seinem Arbeitgeber Gratisverpflegung und/oder Gratisunterkunft erhält. Die entsprechenden Ansätze können dem Merkblatt N2/2007 bzw. NL1/2007 (für Arbeitnehmer der Land- und Forstwirtschaft) der ESTV entnommen werden.

 

Die gratis abgegebene Verpflegung stellt eine entgeltliche Leistung dar und unterliegt der MWST zum massgebenden Steuersatz. Verlangt der Arbeitgeber für die Verpflegung vom Personal ein Entgelt (z. B. auch durch Lohnabzug), ist dieses als steuerbarer Umsatz zu deklarieren. Ist zusätzlich ein Betrag in Ziffer 2.1 des Lohnausweises zu deklarieren, so ist auch auf diesem Betrag die MWST zum massgebenden Steuersatz geschuldet.

 

Die Gratisabgabe von Getränken und Snacks durch den Arbeitgeber führt nicht zu einer Deklaration auf dem Lohnausweis und gilt daher als unentgeltlich erbracht. Der Vorsteuerabzug ist im Rahmen von Artikel 28 ff. MWSTG zulässig.

 

Stellt der Arbeitgeber dem Personal gratis Unterkunft (z. B. Personalzimmer) zur Verfügung, liegt eine entgeltliche Leistung vor. Es handelt sich hierbei um eine von der Steuer ausgenommene Vermietung zu Wohnzwecken ohne Möglichkeit der freiwilligen Versteuerung (Option ausgeschlossen i. S. v. Art. 22 Abs. 2 Bst. b MWSTG). Falls sich die Personalunterkünfte in einer Immobilie befinden, bei welcher grundsätzlich das Vorsteuerabzugsrecht besteht (z. B. in einem Hotel), so ist aufgrund der gemischten Verwendung der Liegenschaft eine Vorsteuerkorrektur vorzunehmen. Die Aufwendungen, die direkt der Vermietung der Personalunterkunft zugeordnet werden können, berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.

 

Wird dem Arbeitnehmer eine Personalwohnung zur Verfügung gestellt, so ist dies unter Ziffer 2.3 des Lohnausweises betragsmässig anzugeben.

 

Informationen zum Verkauf von Lebensmitteln aus Verpflegungsautomaten, zur Kantinenverpflegung durch einen beauftragten Dritten, zur Verpflegung des Personals in gastgewerblichen Betrieben und zu den Personalunterkünften können der MWST-Branchen-Info Hotel- und Gastgewerbe entnommen werden.

 

Informationen zur Vermietung von Fahrnisbauten (u. a. Wohncontainer) können der MWST-Branchen-Info Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien entnommen werden. 

 

Praxispräzisierung ( MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).


17.09.2022
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