Stellt der Arbeitgeber seinem Personal ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung, welches auch für die private Nutzung verwendet werden darf (zusätzlich zur Benützung für den Arbeitsweg;
Ziff. 3.4.1), so stellt dies eine entgeltliche Leistung an den Arbeitnehmer bzw. Mitarbeiter dar. Die Leistung ist zum Normalsatz abzurechnen.

|
I. d. R. wird der entsprechende Wert pauschal ermittelt. Der diesbezügliche Ansatz beträgt pro Monat 0,9 % (bis 31. Dezember 2021: 0,8 %) des Kaufpreises exklusive MWST, mindestens jedoch 150 Franken. Der so errechnete Ansatz versteht sich inklusive MWST. Zudem gilt es zu beachten, dass die pauschale Ermittlung der Privatanteile nur dann zulässig ist, sofern die geschäftliche Verwendung des Fahrzeuges überwiegend, d. h. mehr als 50 % ist. Andernfalls muss die Berechnung der privaten Nutzung nach der effektiven Methode erfolgen ( Ziff. 3.4.3.2.2).
|
Die pauschale Ermittlung ist nur für Personenwagen anwendbar. Als Personenwagen gelten leichte Motorwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3'500 kg zur Beförderung von maximal 9 Personen einschliesslich Fahrer.
Berechnungsbasis ist bei Leasingfahrzeugen anstelle des Kaufpreises der im Leasingvertrag festgehaltene Barkaufpreis (inkl. allfälliger Sonderausstattung) exklusive MWST. Dieser Barkaufpreis ist auch bei Fahrzeugübernahmen nach Ablauf oder Auflösung des Vertrages Grundlage für die pauschale Berechnung. Dies selbst dann, wenn nach dessen Ablauf oder Auflösung ein separater Kaufvertrag abgeschlossen wird.
Berechnungsbasis ist bei zugemieteten Fahrzeugen der Marktwert des Fahrzeuges zu Beginn des Mietverhältnisses. Dieser Wert muss durch die steuerpflichtige Person mittels geeigneter Unterlagen (z. B. Eurotaxtarif) nachgewiesen werden. Ohne Nachweis dieses Marktwertes basiert die pauschale Ermittlung der privaten Nutzung immer auf dem Neuwagenpreis.
Berechnungsbeispiel 1
Kaufpreis CHF 43'000 (exkl. MWST),
davon 0,9 % pro Monat = CHF 387 pro Monat
Zu deklarierender Betrag (12 x CHF 387) = CHF 4'644
Steuerberechnung: 7,7 % von CHF 4'644 (107,7 %) = CHF 332.00
Berechnungsbeispiel 2
Kaufpreis CHF 15'000 (exkl. MWST),
davon 0,9 % pro Monat = CHF 135 pro Monat
Zu deklarierender Betrag (12 x CHF 150*) = CHF 1'800
Steuerberechnung: 7,7 % von CHF 1'800 (107,7 %) = CHF 128.70
*
|
Bei diesem Beispiel ergibt der Monatsansatz von 0,9 % einen Betrag unter 150 Franken. Somit ist für die Berechnung der geschuldeten MWST der Mindestansatz von 150 Franken massgebend.
|

|
Muss der Arbeitnehmer bzw. Mitarbeiter einen Kostenbeitrag für die private Nutzung des Geschäftsfahrzeuges leisten und wird im Lohnausweis nur der um diesen Kostenbeitrag reduzierte Betrag aufgeführt, so ist das vom Arbeitnehmer zu leistende Entgelt zusätzlich zum ausgewiesenen, reduzierten Betrag abzurechnen.
|

|
Garagisten und/oder Motorfahrzeughändler: Für die branchenspezifische Regelung bezüglich der Abrechnung von Privatanteilen auf den Geschäftsfahrzeugen sind die Ausführungen in der MWST-Branchen-Info Motorfahrzeuggewerbe zu beachten.
|
Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV (anwendbar ab 01.01.2022; vgl. betreffend zeitliche Wirkung
MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).