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Bei an sich abgeschlossenen, selbstständigen Leistungen, deren Entgelte zusammengefasst in Rechnung gestellt werden, kann die Steuerbefreiung in Anspruch genommen werden, sofern der Mindestbetrag von 100 Franken (inkl. MWST) gesamthaft überstiegen wird.

 

Beispiel

Wiederholtes Einkaufen in einem Supermarkt mit einer Kundenkarte. Hier sind verschiedene, voneinander unabhängige Lieferungen gegeben.

 

Für die Beurteilung des Mindestbetrags kann der auf der periodischen Abrechnung (z.B. Monatsrechnung) ausgewiesene Betrag (inkl. MWST) herangezogen werden.


19.08.2013
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