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Vor jedem Bezug von Leistungen, für welche eine Steuerbefreiung beantragt wird, müssen die institutionellen Begünstigten und die begünstigten Personen der steuerpflichtigen Person vor jedem Bezug auf dem amtlichen Formular bescheinigen, dass die bezogenen Leistungen ausschliesslich zum amtlichen beziehungsweise persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

 

Handelt es sich um Leistungen, wie unter Ziffer 4.2 beschrieben, müssen die institutionellen Begünstigten und die begünstigten Personen das vollständig ausgefüllte amtliche Formular AA oder BB vor der Erbringung der ersten Leistung der steuerpflichtigen Person übergeben. Es hat eine Gültigkeit von 5 Jahren (vorbehältlich Annullation). Internationale Organisationen haben die Möglichkeit die Steuerbefreiung mittels des Formulars A/OI gegenüber ihren Lieferern zu erwirken. Sie können damit eine Steuerbefreiung an der Quelle erwirken, die (ohne Widerruf) 5 Jahre andauert.

 

Die amtlichen Formulare können nur von den institutionellen Begünstigten und begünstigten Personen von der Website der ESTV heruntergeladen werden (Link).

 

Steuerpflichtigen Personen ist es nicht erlaubt, die unausgefüllten amtlichen Formulare selbst zu beziehen. Sie erhalten vielmehr von den institutionellen Begünstigten und begünstigten Personen die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Formulare.

 

Die amtlichen Formulare für die Steuerbefreiung an der Quelle sind

wie folgt bezeichnet:

 

Für institutionelle Begünstigte:

 

Für begünstigte Personen:


06.12.2021
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