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Die vorliegende MWST-Info zeigt auf, wie die Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024 umgesetzt wird.

 

Ab dem 1. Januar 2024 gelten folgende Steuersätze:

 

 

bisher

neu

Normalsatz

7,7 %

8,1 %

Reduzierter Steuersatz

2,5 %

2,6 %

Sondersatz für Beherbergungsleistungen

3,7 %

3,8 %

 

Die Erhöhung der Steuersätze führt zu einer entsprechenden Anpassung der Saldosteuersätze ( Ziff. 5.2) sowie der Pauschalsteuersätze für das Gemeinwesen und verwandte Bereiche ( Ziff. 5.3).

 

Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Art. 25 MWSTG) (vgl. betreffend zeitliche Wirkung zusätzliche Informationen zu dieser Ziffer).


07.02.2023
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