Error

Unsupported browser!

Please note that your browser, Internet Explorer 8 or earlier, is deprecated.

We recommend upgrading to the latest version.

If you are using IE 9 or above, make sure you turn off "Compatibility View".

PDF-Publikationen erstellen/druckenHTML-Publikationen erstellen Ziffer drucken

Die webbasierten Publikationen werden am Sonntag, 4. Juni 2023, zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr, nicht zur Verfügung stehen.
 

Abgabe /
Erbringung

Leistung

Abrechnen?

Bemessungsgrundlage?

Unentgeltlich

Eingekaufte Leistungen

Nein

 

 

Selbst hergestellte Gegenstände und eigene Dienstleistungen

Nein

 

Entgeltlich

Alle Leistungen

Ja, mit SSS

bezahltes Entgelt

Leistungen, die im Lohnausweis zuhanden der direkten Steuern aufgeführt werden müssen (Art. 47 MWSTV), gelten als entgeltlich erbracht.
Die Steuer ist vom Betrag zu berechnen, der auch für die direkten Steuern massgebend ist ( MWST-Info Privatanteile).

Wird mit 2 SSS abgerechnet und kann die Leistung nicht einem Betriebsteil zugeordnet werden, kommt der höhere SSS zur Anwendung.

Die für das Personal geltenden Bestimmungen sind auch auf eng verbundene Personen anwendbar, die zum Personal gehören (Lohnausweisempfänger, Art. 47 Abs. 5 MWSTV).

 

Beispiel
Martin Tschanz ist Angestellter der Schreinerei Waeber AG und darf das Geschäftsauto seit dem 1. Januar 2022 auch privat benützen. In den monatlichen Lohnabrechnungen ist diese Leistung nicht enthalten. Im Lohnausweis per Ende Jahr wird sie jedoch ausgewiesen. Die Schreinerei Waeber AG rechnet mit dem SSS von 3,5 % ab. Das Auto wurde im Jahr 2021 für 30'000 Franken (exkl. MWST) gekauft.

 

Da die Leistung im Lohnausweis aufgeführt werden muss, handelt es sich um eine entgeltliche Leistung und die Steuer ist vom Betrag zu berechnen, der auch für die direkten Steuern massgebend ist. Die Schreinerei Waeber AG kann gemäss Artikel 47 Absatz 4 MWSTV die bei den direkten Steuern zulässige Pauschale anwenden. Sie deklariert somit in der Abrechnung für das 2. Semester 2022 unter den Ziffern 200 und 322 einen Umsatz von CHF 3‘240.00 und unter Ziffer 322 einen Steuerbetrag von CHF 113.40 (CHF 30'000.00 x 0,9 % [bis 31. Dezember 2021: 0,8 %] = CHF 270.00 x 12 Monate = CHF 3'240.00 [inkl. MWST] x 3,5 % SSS = CHF 113.40).

 

Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV (anwendbar ab 01.01.2022; vgl. betreffend zeitliche Wirkung MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).



08.12.2021
Zusätzliche Informationen
Vorherige Version anzeigen
VersionStand abStand bisPubliziert amMaterielle Änderungen
No records found.
Ziffer bearbeiten
Wollen Sie eine neue Version erstellen?