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Auch hinsichtlich der Vorsteuerabzugsberechtigung gelten sämtliche an der Gruppenbesteuerung beteiligten Mitglieder zusammen als ein Steuersubjekt. Dies hat zur Folge, dass sich die Vorsteuerabzugsberechtigung nach dem schlussendlichen Verwendungszweck im Aussenverhältnis richtet; ein allfälliger vorgängiger Innenumsatz ist unbeachtlich.

 

Beispiel
Die X AG und die Y AG sind Mitglieder der MWST-Gruppe Z. Während die X AG ausschliesslich steuerbare Umsätze ausweist (Handel mit Elektronikartikeln) erbringt die Y AG sowohl steuerbare als auch von der Steuer ausgenommene Leistungen (Beratungen bzw. Schulungen im Informatikbereich). Die X AG verkauft der Y AG 20 Personal Computer, welche letztere gemischt verwendet.

Obwohl die Eingangsrechnungen der PCs auf die X AG lauten, muss die MWST-Gruppe Z (aufgrund der gemischten Verwendung derselben bei der Y AG) eine Vorsteuerkorrektur vornehmen.

 

Über die Grundsätze der Korrektur des Vorsteuerabzugs bei gemischter Verwendung orientiert die MWST-Info Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen.

 

Hinsichtlich der Auswirkungen im Zusammenhang mit Nutzungsänderungen gibt die MWST-Info Nutzungsänderungen Auskunft.


10.02.2016
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