Error

Unsupported browser!

Please note that your browser, Internet Explorer 8 or earlier, is deprecated.

We recommend upgrading to the latest version.

If you are using IE 9 or above, make sure you turn off "Compatibility View".

PDF-Publikationen erstellen/druckenHTML-Publikationen erstellen Ziffer drucken

Die steuerpflichtige Person muss den Nachweis erbringen, dass es sich um eine Lieferung von Lebensmitteln zum Mitnehmen handelt, die dem reduzierten Steuersatz unterliegt. Dieser Nachweis kann am Besten anhand der Belege (z.B. Lieferscheine, Rechnungen oder Quittungen) erbracht werden. Zum Normalsatz steuerbar ist die Lieferung von alkoholischen Getränken sowie von Tabak und Tabakerzeugnissen.

 

Weitere Informationen dazu enthält die MWST-Branchen-Info Hotel- und Gastgewerbe. Bezüglich Form und Inhalt eines korrekten Belegs orientiert die MWST-Info Buchführung und Rechnungsstellung.


14.11.2017
Zusätzliche Informationen
Vorherige Version anzeigen
VersionStand abStand bisPubliziert amMaterielle Änderungen
No records found.
Ziffer bearbeiten
Wollen Sie eine neue Version erstellen?