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Um eine reibungslose und effiziente Verarbeitung Ihrer MWST-Abrechnung zu erreichen, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

  • Achten Sie darauf, dass Sie nur Werte deklarieren, die sich auf die betreffende Abrechnungsperiode beziehen.

  • Vergessen Sie nicht, allfällig zusätzlich verlangte Unterlagen auf dem Postweg an die ESTV einzusenden.

  • In einem ersten Schritt geben Sie an, ob Sie die Deklaration der Umsätze brutto, d. h. inkl. allfälliger MWST, oder netto, d. h. ohne allfällige MWST, vornehmen.

 

Die MWST-Abrechnung gliedert sich in drei Teile:

  • Im ersten Teil (I. Umsatz) werden die vereinbarten oder die vereinnahmten Entgelte und die Abzüge eingetragen;

  • im zweiten Teil (II. Steuerberechnung) wird die geschuldete Umsatzsteuer auf die gesetzlichen Steuersätze aufgeteilt und die Vorsteuern werden aufgeschlüsselt. Es resultiert die Steuerforderung, d. h. die Steuerschuld oder – in Einzelfällen – das Steuerguthaben;

  • im dritten Teil (III. Andere Mittelflüsse) sind die Nicht-Entgelte einzutragen, da diese teilweise eine Kürzung des Vorsteuerabzugs erfordern.


25.11.2022
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