Error

Unsupported browser!

Please note that your browser, Internet Explorer 8 or earlier, is deprecated.

We recommend upgrading to the latest version.

If you are using IE 9 or above, make sure you turn off "Compatibility View".

PDF-Publikationen erstellen/druckenHTML-Publikationen erstellen Ziffer drucken

Werden Mietgegenstände im Rahmen eines Werkvertrages installiert oder montiert, befindet sich der Ort der Lieferung dort, wo der installierte oder montierte Gegenstand dem Empfänger übergeben wird (Art. 7 Abs. 1 Bst. a MWSTG), bzw. dort, wo die Installation oder Montage vorgenommen wird.

 

Beispiel 1
Inlandlieferung
Ein ausländischer Unternehmer vermietet eine Maschine zu den Konditionen «geliefert und beim Kunden montiert». Er führt sie ins Inland ein und montiert sie vertragsgemäss. Der Ort der Ablieferung nach der Montage befindet sich im Inland. Durch solche Vermietungsleistungen im Inland kann der Unternehmer im Inland steuerpflichtig werden (Art. 10 Abs. 1 MWSTG) und muss sich in diesem Fall bei der ESTV als steuerpflichtige Person anmelden.

 

Beispiel 2
Auslandlieferung
Ein inländischer Unternehmer vermietet eine Maschine zu den Konditionen «geliefert und beim Kunden montiert». Er transportiert diese ins Ausland und montiert sie vertragsgemäss. Der Ort der Ablieferung nach der Montage befindet sich im Ausland. Die Lieferung unterliegt deshalb nicht der Inlandsteuer. Die Ausfuhr des Materials muss nachgewiesen sein, vorzugsweise mit einer Veranlagungsverfügung Ausfuhr des BAZG. Die Lieferung im Ausland auf Grund eines Werkvertrags ist buch- und belegmässig nachzuweisen.

 

Das Carnet ATA, wie auch andere Dokumente für das Verfahren der vorübergehenden Verwendung, gilt als Ausfuhrdokument für Gegenstände, die im Rahmen eines Werkvertrages (oder einer Vereinbarung, die aus werk- und mietvertraglichen Elementen besteht) entgeltlich zum Gebrauch überlassen werden. Die steuerpflichtige Person kann die Ausfuhr mit einer Fotokopie dieses Dokumentes belegen.



07.01.2022
Zusätzliche Informationen
Vorherige Version anzeigen
VersionStand abStand bisPubliziert amMaterielle Änderungen
No records found.
Ziffer bearbeiten
Wollen Sie eine neue Version erstellen?