In der MWST-Abrechnung sind die erzielten Umsätze unter Ziffer 200 zu deklarieren. Der für die Margenbesteuerung massgebende Verkaufspreis versteht sich als inkl. MWST, obwohl beim Verkauf nicht auf die MWST hingewiesen werden darf. Berechnungsbasis für den MWST-Betrag bildet die Marge.
Werden Nettoumsätze (exkl. MWST) deklariert, sind auch die unter der Margenbesteuerung erzielten Umsätze zu Nettobeträgen (exkl. MWST) umzurechnen. Somit muss der Verkaufspreis um die MWST, basierend auf der Marge, vermindert werden (Beispiel 1).
Beispiel 1
|
CHF
|
CHF
|
Verkaufspreis
|
140'000.00
|
|
MWST auf der Marge (CHF 40'000 : 107,7 % x 7,7 %)
|
- 2'859.80
|
|
Deklaration Ziffer 200 Nettoumsatz
|
|
137'140.20
|
Anrechenbarer Ankaufspreis Ziffer 280
|
|
100'000.00
|
Marge exkl. MWST Ziffer 299
|
|
37'140.20
|
Die Ankaufswerte sind unter Ziffer 280 im Zeitpunkt des Verkaufs geltend zu machen. Buchhalterisch kann dies beispielsweise mit einer permanenten Inventur abgebildet werden. Bei dieser Vorgehensweise werden die Sammlerstücke beim Einkauf auf ein Aktivkonto (z.B. Warenvorrat Sammlerstücke) gebucht. Beim Verkauf des Gegenstandes wird das Sammlerstück von diesem Aktivkonto auf ein separates Aufwandkonto (z.B. Warenaufwand Margenbesteuerung) umgebucht. Dabei sollte zwischen den Ankaufswerten, welche einem Export (Verkauf ins Ausland) zuzuweisen sind und allen anderen Ankaufswerten unterschieden werden.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Ankaufswerte mit geeigneten Mitteln ausserhalb der Buchhaltung zu erfassen.
Kommt für ein Sammlerstück die Steuerbefreiung nach Artikel 23 MWSTG zur Anwendung (z.B. Verkauf ins Ausland), ist der erzielte Umsatz unter Ziffer 200 zu deklarieren. Dieser Umsatz kann unter Ziffer 220 wieder in Abzug gebracht werden. Die Anwendung der Margenbesteuerung und damit auch die Deklaration des Ankaufswerts unter Ziffer 280 erübrigen sich.
Beispiel 2
|
CHF
|
Verkaufspreis Ziffer 200
|
60'000.00
|
Von der Steuer befreite Leistungen Ziffer 220
|
60'000.00
|
Steuerbarer Umsatz Ziffer 299
|
0.00
|
Änderung des MWSTG per 01.01.2018.