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Bei der verbilligten Abgabe und Gratisabgabe von Mahlzeiten an das Personal in Behinderten- und Pflegeheimen kann auf eine Bescheinigung als Gehaltsnebenleistung im Lohnausweis verzichtet werden, wenn die Mahlzeit während der Arbeitszeit eingenommen wird und die zu betreuenden Personen bei der Mahlzeit unterstützt werden müssen (agogische Mahlzeiten). In solchen Fällen gilt die Leistung des Arbeitgebers als nicht entgeltlich erbracht und es wird vermutet, dass ein unternehmerischer Grund besteht (Art. 47 Abs. 3 MWSTV). Die genannten mehrwertsteuerlichen Folgen gelten auch bei der Abgabe von solchen Mahlzeiten an das Personal von Kitas und Tagesschulen.

 

Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV (Publikationsdatum: 17.09.2022; vgl. betreffend zeitliche Wirkung  MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).


17.09.2022
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