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Die nachfolgenden Ausführungen betreffen die Verpflegung des Personals eines nicht gastgewerblichen Betriebs am Familientisch des Arbeitgebers.

 

Die Verpflegung der mitarbeitenden Familienmitglieder hat, unabhängig der Rechtsform des Unternehmens, keine mehrwertsteuerlichen Auswirkungen, sofern die Leistung nicht im Lohnausweis deklariert wird. Die steuerpflichtige Person muss damit weder Umsatz deklarieren noch kann sie einen Vorsteuerabzug vornehmen.

 

Bei der Gratisverpflegung für das übrige Personal sind im Lohnausweis die Ansätze gemäss Merkblatt N2/2007 der ESTV zu deklarieren. Die Leistung gilt als entgeltlich erbracht und unterliegt der MWST zum Normalsatz. Bezahlt das Personal seinem Arbeitgeber für die Verpflegung einen Betrag, ist hierauf die MWST zum Normalsatz geschuldet. Bezahlt das Personal hingegen seiner Gastfamilie (und nicht dem Arbeitgeber) für die Verpflegung einen Betrag und handelt es sich beim Arbeitgeber um eine Personengesellschaft oder eine juristische Person, so hat dies mehrwertsteuerlich keine Konsequenzen (die Einnahmen werden der Gastfamilie zugeordnet und der Vorsteuerabzug beim Arbeitgeber ist ausgeschlossen). Ist zusätzlich ein Betrag in Ziffer 2.1 des Lohnausweises zu deklarieren, so ist auch auf diesem deklarierten Betrag die MWST zum Normalsatz geschuldet.

 

Unterliegt die Verpflegung am Familientisch des Arbeitgebers gemäss den vorangegangenen Ausführungen der MWST zum Normalsatz, können steuerpflichtige Personen, die nach der effektiven Methode abrechnen, für die Bestimmung der Bemessungsgrundlage 25 % vom steuerbaren Umsatz in Abzug bringen (pauschale Vorsteueranrechnung). Dies auch dann, wenn der steuerbare Umsatz die Ansätze gemäss Merkblatt N2/2007 der ESTV überschreitet.

 

Berechnungsbeispiel 1 – gratis abgegebene Mahlzeiten

Personengesellschaft oder juristische Person

in CHF

Mittagessen, Ansatz gemäss Merkblatt N2/2007

10.00

Deklaration im Lohnausweis

10.00

Pauschale Vorsteueranrechnung 25 %

- 2.50

Total zu deklarierender Umsatz (inkl. 7,7 % MWST)

  7.50

 

Der Betrag von 7.50 Franken/Mahlzeit ist in der MWST-Abrechnung als Umsatz unter den Ziffern 200 und 302 zu deklarieren.


Berechnungsbeispiel 2

Einzelunternehmen

in CHF

Mittagessen, bezahlter Betrag durch den Mitarbeitenden

15.00

Pauschale Vorsteueranrechnung 25 %

- 3.75

Total zu deklarierender Umsatz (inkl. 7,7 % MWST)

11.25

 

Der Betrag von 11.25 Franken/Mahlzeit ist in der MWST-Abrechnung als Umsatz unter den Ziffern 200 und 302 zu deklarieren.


17.09.2022
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