Error

Unsupported browser!

Please note that your browser, Internet Explorer 8 or earlier, is deprecated.

We recommend upgrading to the latest version.

If you are using IE 9 or above, make sure you turn off "Compatibility View".

PDF-Publikationen erstellen/druckenHTML-Publikationen erstellen Ziffer drucken

Der Anspruch auf Steuervergütung bleibt gewahrt, wenn der Antragsteller im Inland ausschliesslich Leistungen erbringt, für die er nach den Bestimmungen von Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b MWSTG von der Steuerpflicht befreit ist und nicht auf diese Befreiung verzichtet (Art. 151 Abs. 2 MWSTV). Dies sind:

  • Gemäss Artikel 23 MWSTG sowie Artikeln 41 - 44 und 144 MWSTV von der Steuer befreite Leistungen (grenzüberschreitende Beförderungsleistungen von Gegenständen und Personen, Exportlieferungen, Lieferungen von Gegenständen unter Zollüberwachung usw.);

  • Dienstleistungen, deren Ort sich nach Artikel 8 Absatz 1 MWSTG im Inland befindet (z.B. Beratung oder Managementdienstleistungen); nicht von der Steuerpflicht befreit ist jedoch, wer Telekommunikations- oder elektronische Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Empfänger erbringt;

  • Lieferungen von Elektrizität in Leitungen, Gas über das Erdgasverteilnetz und Fernwärme an steuerpflichtige Personen im Inland.

 

Der Anspruch bleibt ebenfalls gewahrt, wenn der Antragsteller im Inland lediglich Prospekte und Werbeartikel für seine eigenen Produkte kostenlos verteilt oder verteilen lässt oder als Garantiegeber Garantiearbeiten an seinen eigenen Produkten selber erbringt oder durch Dritte erbringen lässt ( Ziff. 1.3.1.1). Befindet sich der Ort der zu einem Gesamtentgelt erbrachten Sachgesamtheit oder Leistungskombination im Ausland (Art. 19 Abs. 2 MWSTG i.V.m. Art. 32 MWSTV), bleibt der Anspruch auf Vergütung ebenfalls gewahrt.

 

Näheres zum Ort der Leistung beziehungsweise zur Bezugsteuer findet sich in den MWST-Infos Ort der Leistungserbringung und Bezugsteuer.

 

Änderung des MWSTG per 01.01.2018.


03.08.2018
Zusätzliche Informationen
Vorherige Version anzeigen
VersionStand abStand bisPubliziert amMaterielle Änderungen
No records found.
Ziffer bearbeiten
Wollen Sie eine neue Version erstellen?