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Nimmt eine Gesellschaft eine im FusG vorgesehene Umwandlung ihrer Rechtsform vor, so führt diese nicht zu einem Wechsel des Steuersubjekts. Das Meldeverfahren kommt deshalb nicht zur Anwendung. Die Gesellschaft behält dementsprechend ihre MWST-Nr. (UID-Nr. CHE-XXX.XXX.XXX), die Abrechnungsart (vereinbart oder vereinnahmt), die Abrechnungsmethode (effektiv oder Saldo- bzw. Pauschalsteuersatz) sowie allfällige Optionen bei.

Damit die notwendigen Änderungen im MWST-Register vorgenommen werden können, ist eine Umwandlung der Rechtsform unter Beilage eines Handelsregisterauszuges der ESTV zu melden.

 

Ein Überblick über alle im FusG zulässigen Transaktionen findet sich in Ziffer 6.2.


26.06.2018
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