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Die Meldung hat im Rahmen der MWST-Abrechnung für diejenige Periode zu erfolgen, in welcher die Vermögensübertragung abgewickelt worden ist. Der Verkehrswert der zu veräussernden Vermögenswerte ist im Abrechnungsformular unter Ziffer 200 (Total Entgelte) zu deklarieren und unter Ziffer 225 vom Entgelt wieder abzuziehen.

 

Beispiel
Im Rahmen der Abrechnung für das Beispiel 3 ( Ziff. 1.1) wären somit folgende Werte zu deklarieren:

in Ziffer 200 des Abrechnungsformulars: 1'100'000 Franken;

in Ziffer 225 des Abrechnungsformulars: 1'100'000 Franken.

 

Erfolgt eine Veräusserung an eng verbundene Personen ( Ziff. 1) zu Buchwerten, akzeptiert die ESTV im Sinne einer Vereinfachung, die Deklaration der Buchwerte gemäss den direktsteuerlichen Grundsätzen (Art. 19 und Art. 61 DBG). Ziffer 5.1.2 bleibt vorbehalten.


26.06.2018
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