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(Art. 18 Abs. 2 Bst. a - c MWSTG; Art. 29 MWSTV)
 
Keine Entgelte sind Subventionen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge, auch wenn sie gestützt auf einen Leistungsauftrag oder eine Programmvereinbarung ausgerichtet werden.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema können der MWST-Info Subventionen und Spenden entnommen werden.

 

Ebenfalls keine Entgelte sind Zahlungen an Kur- und Verkehrsvereine aus Tourismusabgaben (z.B. Kur-, Sport-, Wirtschaftsförderungs- und Geschäftstaxen), wenn

  • der Kur- und Verkehrsverein beziehungsweise die Tourismusorganisation mit der Verwendung der Abgaben nach Gesetz beauftragt ist; und
  • die erhaltenen Abgaben nach dem im Gesetz umschriebenen Zweck verwendet werden.

 

Keine Entgelte sind ferner Beiträge aus kantonalen Wasser-, Abwasser- oder Abfallfonds an Entsorgungsanstalten oder Wasserwerke.


20.01.2015
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