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Alle Entgelte für steuerbefreite Lieferungen von Münz- und Feingold sind im Zeitpunkt der Vereinbarung oder Vereinnahmung in der MWST-Abrechnung im Umsatz unter Ziffer 200 zu deklarieren.

 

Der Abzug für Lieferungen von Münz- und Feingold kann unter Ziffer 280 erfolgen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.


15.07.2013
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