Error

Unsupported browser!

Please note that your browser, Internet Explorer 8 or earlier, is deprecated.

We recommend upgrading to the latest version.

If you are using IE 9 or above, make sure you turn off "Compatibility View".

PDF-Publikationen erstellen/druckenHTML-Publikationen erstellen Ziffer drucken

Erstreckt sich der Zeitraum der Leistung einer Rate über den 31. Dezember 2023, ist eine Aufteilung pro rata temporis auf bisherige und neue Steuersätze vorzunehmen ( Ziff. 2.1).

 

Es empfiehlt sich, bei Dauerverträgen über das Jahresende gegenüber dem Leistungsempfänger eine schriftliche Anpassung bezüglich der ab 1. Januar 2024 gültigen Steuersätze vorzunehmen.

 

Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Art. 25 MWSTG) (vgl. betreffend zeitliche Wirkung zusätzliche Informationen zu dieser Ziffer).


07.02.2023
Zusätzliche Informationen
Vorherige Version anzeigen
VersionStand abStand bisPubliziert amMaterielle Änderungen
No records found.
Ziffer bearbeiten
Wollen Sie eine neue Version erstellen?