Error

Unsupported browser!

Please note that your browser, Internet Explorer 8 or earlier, is deprecated.

We recommend upgrading to the latest version.

If you are using IE 9 or above, make sure you turn off "Compatibility View".

PDF-Publikationen erstellen/druckenHTML-Publikationen erstellen Ziffer drucken

Bei Leistungen, welche der Bezugsteuer unterliegen (Art. 45 MWSTG), ist einzig der Zeitpunkt (bzw. Zeitraum) des Leistungsbezugs massgebend dafür, welcher Steuersatz anzuwenden ist. Das Datum der Zahlung oder Rechnung ist nicht massgebend.

 

Werden Leistungen, die aufgrund des Zeitraumes ihrer Erbringung (bzw. des Zeitraumes ihres Bezugs) sowohl den bisherigen als auch den neuen Steuersätzen unterliegen, auf derselben Rechnung aufgeführt, sind das Datum oder der Zeitraum der Leistungserbringung und der jeweils darauf entfallende Betragsanteil getrennt auszuweisen ( Ziff. 2.1).

 

Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Art. 25 MWSTG) (vgl. betreffend zeitliche Wirkung zusätzliche Informationen zu dieser Ziffer).


07.02.2023
Zusätzliche Informationen
Vorherige Version anzeigen
VersionStand abStand bisPubliziert amMaterielle Änderungen
No records found.
Ziffer bearbeiten
Wollen Sie eine neue Version erstellen?