Error

Unsupported browser!

Please note that your browser, Internet Explorer 8 or earlier, is deprecated.

We recommend upgrading to the latest version.

If you are using IE 9 or above, make sure you turn off "Compatibility View".

PDF-Publikationen erstellen/druckenHTML-Publikationen erstellen Ziffer drucken

Übernimmt ein steuerpflichtiges Unternehmen ein anderes steuerpflichtiges Unternehmen mit Aktiven und Passiven, gelten betreffend der Debitoren und Kreditoren die gleichen Regeln wie bei einem Wechsel von der effektiven Abrechnungsmethode zur SSS-Methode ( Ziff. 2.2.4) resp. von der SSS-Methode zur effektiven Abrechnungsmethode ( Ziff. 3.2.4).

 

Beispiel
Das Einzelunternehmen Peter Muster rechnet nach vereinnahmten Entgelten und seit 1. Januar 2001 mit der effektiven Methode ab. Per 1. Juni 2018 wird es in die Peter Muster AG überführt, die nach vereinnahmten Entgelten und nach der SSS-Methode abrechnet. Es sind keine Korrekturen vorzunehmen, da unverändert nach vereinnahmten Entgelten abgerechnet wird. Die Peter Muster AG muss alle ab dem 1. Juni 2018 vereinnahmten Entgelte mit dem bewilligten SSS abrechnen.


23.03.2018
Zusätzliche Informationen
Vorherige Version anzeigen
VersionStand abStand bisPubliziert amMaterielle Änderungen
No records found.
Ziffer bearbeiten
Wollen Sie eine neue Version erstellen?