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Wer Leistungen bezieht, die der Bezugsteuer nach den Artikeln 45 - 49 MWSTG unterliegen, hat diese halbjährlich in der MWST-Abrechnung unter Ziffer 382 zum entsprechenden gesetzlichen Steuersatz - d.h. in aller Regel zum Normalsatz - zu deklarieren (Art. 91 MWSTV,   Ziff. 21.1.4 und MWST-Info Bezugsteuer).


23.03.2018
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