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Die Umsätze aus der Ausfuhr von Gegenständen sind unter Ziffer 200 der MWST-Abrechnung zu deklarieren und unter Ziffer 322 bzw. 332 mit dem bewilligten SSS zu versteuern.

 

Die infolge des Exports eintretende Steuerbefreiung kann mit Hilfe des Beiblatts Export zur Saldosteuersatz-Abrechnung ( Ziff. 23; Form. Nr. 1050) erwirkt werden. Voraussetzung ist, dass der Gegenstand steuerbelastet bezogen oder selbst hergestellt wurde. Das Formular Nr. 1050 ist auf der Website der ESTV abrufbar.

 

Im Formular sind die Details zu den Exportleistungen aufzulisten und die auf den Einnahmen in Schweizerfranken lastende MWST mit dem entsprechenden Multiplikator auszurechnen. Das Total der MWST kann unter Ziffer 470 der MWST-Abrechnung in Abzug gebracht werden. Dieses Beiblatt ist der ESTV zusammen mit der MWST-Abrechnung einzureichen.


01.03.2022
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