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Das Verfahren kann beim Verkauf angewandt werden, wenn:

  • Der individualisierbare bewegliche Gegenstand im Rahmen der zum Vorsteuerabzug berechtigenden Tätigkeit bezogen wurde, und

  • beim Bezug die MWST nicht offen überwälzt wurde.

 

Wird der Gegenstand exportiert, kann die steuerpflichtige Person wählen, ob sie das Formular Nr. 1055 ( Ziff. 24) anwenden oder aber den Verkaufspreis unter Ziffer 220 wieder abziehen will ( Ziff. 10.2). Das Formular Nr. 1050 hingegen kommt nicht in Frage, da der Einkauf ohne MWST erfolgte.

 

Nicht anwendbar ist das Verfahren für gebrauchte Automobile bis zu einem Gesamtgewicht von 3500 kg, und zwar ungeachtet davon, ob die ESTV der steuerpflichtigen Person den SSS von 0,6 % für «Auto-Occasionen bis 3,5 t: Handel» bewilligt hat oder nicht. Weiter ist das Verfahren nicht anwendbar für individualisierbare bewegliche Gegenstände

  • welche die steuerpflichtige Person im Meldeverfahren von einer effektiv abrechnenden Person übernommen hat;

  • von denen die steuerpflichtige Person weiss oder wissen müsste, dass sie steuerbefreit eingeführt wurden;

  • welche die steuerpflichtige Person im Inland steuerbefreit bezogen hat; oder

  • welche die steuerpflichtige Person im Rahmen einer Schadenregulierung übernommen hat, wenn die ausgerichteten Zahlungen den tatsächlichen Wert des Gegenstandes im Zeitpunkt der Übernahme übersteigen.

 

Bei diesem Verfahren hat die steuerpflichtige Person über die betreffenden Gegenstände eine Einkaufs- und Verkaufskontrolle zu führen.

 

Vorgehen:

  • In einem ersten Schritt wird für die in dieser Abrechnungsperiode verkauften individualisierbaren beweglichen Gegenstände der Gesamtumsatz und die Gesamtmarge ermittelt. Dabei können negative und positive Margen verrechnet werden. Zu diesem Zweck sind alle derartigen Gegenstände in einer Liste einzeln aufzuführen.

  • In einem zweiten Schritt werden die Umsätze vollumfänglich unter Ziffer 200 deklariert und unter Ziffer 322 beziehungsweise Ziffer 332 der MWST-Abrechnung mit dem bewilligten SSS versteuert.

  • Anschliessend ist das Formular Nr. 1055 ( Ziff. 24 und nachstehendes Beispiel) vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Mit diesem Formular wird die Differenz ermittelt zwischen der mit dem bewilligten SSS auf dem Umsatz abgerechneten MWST und der mit dem SSS von 6,5 % auf der Marge berechneten MWST. Bei individualisierbaren Büchern, Zeitungen und Zeitschriften gemäss Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 9 MWSTG kommt der SSS von 2,0 % zur Anwendung. Der Differenzbetrag wird alsdann in der MWST-Abrechnung unter Ziffer 471 in Abzug gebracht. Das Formular Nr. 1055 ist auf der Website der ESTV abrufbar.

 

Durch dieses Vorgehen wird sichergestellt, dass die fiktive Vorsteuer angerechnet wird.

 

Beispiel
Die Muster AG betreibt Handel mit Radio-, TV-, Video- und Hifi-Apparaten (SSS: 2,0 %) und rechnet nach vereinnahmten Entgelten ab. Im ersten Semester 2018 erzielt sie einen Umsatz von 200’000 Franken aus dem Verkauf von mit MWST bezogenen Geräten und einen Umsatz von 19'700 Franken aus dem Verkauf von Geräten, die ohne offen überwälzte MWST bezogen wurden (Gesamtankaufspreis: CHF 16'900). Die Muster AG listet zunächst alle Gegenstände einzeln wie folgt auf (diese Liste ist der ESTV nur auf Verlangen einzureichen):


Gebrauchte Radio-/TV-/Video-/Hifi-Geräte (SSS 2,0 %)

Gegenstand

Einkauf

Verkauf

Marge

Datum

Lieferant

CHF

Datum

Kunde

CHF

TV Philips 56 PFL 9954H (Nr. 8987678)

18.1.18

M. Wyss, Ins

1'900

6.6.18

L. Stettler, Bern

2'400

500

TV LOEWE XELOS A 42 (Nr. 4876209)

19.1.18

B. Meier, Bern

2'000

26.1.18

M. Müller, Bern

2'300

300

PIEGA 2 Boxen TC-70X (Nr. 1254876)

1.2.18

K. Wirth, Ittigen

2'700

25.5.18

N. Stucki, Köniz

3'100

400

CANTON 2 Boxen Refer. 5.2 DC (Nr. 303992)

1.2.18

H. Weber, Köniz

3'000

26.5.18

Riesen, Bern

3'800

800

TV Samsung PS50 C91 HX (Nr. 5421564)

3.2.18

L. Zahnd, Bern

1'600

29.6.18

A. Studer, Wohlen

1'450

- 150

TV Pioneer PDP-508XD (Nr. 592217)

3.2.18

L. Zahnd, Bern

1'850

21.2.18

A. Studer, Wohlen

2'150

300

VINCENT Verstärker SV 236 (Nr. 386942)

3.2.18

L. Zahnd, Bern

1'500

25.5.18

Wittwer, Worb

1'800

300

MARANTZ Verstärker PM-1552 Nr. 5487963225)

1.3.18

Schnider, Bern

900

23.6.18

Hofstetter, Bern

700

- 200

TV Panasonic TH-50PV7F (Nr. 3055632)

2.3.18

Hofmann, Muri

1'450

23.5.18

S. Ryser, Gasel

2'000

550

Total Verkäufe 1. Semester 2018

16'900

 

19'700

2'800


Sie füllt anschliessend das Formular Nr. 1055 wie folgt aus und legt es der MWST-Abrechnung für das 1. Halbjahr 2018 bei:

 

Umsatz in CHF

Bewilligte Saldosteuersätze (SSS)

Marge in CHF

SSS auf Marge

Differenz (Gutschrift)

(1)

2.0 % Abrechnung Ziffer 322

(2a)

Abrechnung Ziffer 332

(2b)

(3)

6.5 %
(4)

(2a/2b) ./. (4)

19'700.00

394.00

 

2'800.00

182.00

212.00

 

 

 

 

 

 

Total (auf Ziffer 471 des Abrechnungsformulars zu übertragen)

212.00

 

In der MWST-Abrechnung deklariert die Muster AG den Umsatz von gesamthaft 219'700 Franken (CHF 200’000.00 + CHF 19’700.00) unter Ziffer 200. Unter Ziffer 322 versteuert sie die 219’700 Franken zum SSS von 2,0 % und unter Ziffer 471 bringt sie schliesslich 212.00 Franken MWST in Abzug.


01.03.2022
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