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Um eine reibungslose und effiziente Verarbeitung Ihrer MWST-Abrechnung zu erreichen, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

  • Achten Sie darauf, dass Sie nur Werte deklarieren, die sich auf die betreffende Abrechnungsperiode beziehen.

  • Vergessen Sie nicht, allfällig zusätzlich verlangte Unterlagen auf dem Postweg an die ESTV einzusenden.

  • Bei der Anwendung der Saldosteuersatzmethode sind die zu deklarierenden Werte inkl. allfälliger MWST vorzunehmen.

 

Weitere allgemeine Informationen zur Deklaration finden Sie in der MWST-Info Abrechnung und Steuerentrichtung.

 

Die MWST-Abrechnung gliedert sich in drei Teile:

  • Im ersten Teil (I. Umsatz) werden die vereinbarten oder die vereinnahmten Entgelte und die Abzüge eingetragen;

  • im zweiten Teil (II. Steuerberechnung) wird die geschuldete Umsatzsteuer, aufgeteilt nach SSS, ermittelt und es ist eine allfällige Bezugsteuer zu deklarieren. Es resultiert die Steuerforderung, d. h. die Steuerschuld oder – in Einzelfällen – das Steuerguthaben;


25.11.2022
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