1.
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Welche Rechtsträger / Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz sind gesamthaft durch das Prinzip der einheitlichen Leitung miteinander verbunden? Hierzu ist ein Organigramm einzureichen, woraus die kapitalmässigen Beteiligungen beziehungsweise die Stimmrechtsverhältnisse ersichtlich sind sowie - wenn nötig - eine Erklärung, weshalb Ihres Erachtens aus anderen Gründen die einheitliche Leitung gegeben ist.
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2.
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Sofern nicht alle unter einheitlicher Leitung stehenden Rechtsträger in die MWST-Gruppe einbezogen werden sollen (Bst. a hiernach) beziehungsweise wenn Sie beabsichtigen, eine oder mehrere Teilgruppen zu bilden (Bst. b hiernach), sind folgende Dokumente einzureichen:
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a)
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Organigramm, aus dem klar hervorgeht, welche Rechtsträger in die MWST-Gruppe einzubeziehen sind (und namentliche Nennung derjenigen Rechtsträger, welche nicht in die MWST-Gruppe integriert werden);
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b)
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Organigramme, aus denen die Rechtsträger, die in die entsprechenden Teilgruppen einzubeziehen sind, klar ersichtlich sind (und namentliche Nennung derjenigen Rechtsträger, welche in keine Teilgruppe aufzunehmen sind).
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3.
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Für jeden in eine MWST-Gruppe oder Teilgruppe einzubeziehenden Rechtsträger sind folgende Angaben einzureichen:
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- Firmenname;
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Unternehmenszweck;
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Geschäftstätigkeit(en);
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Geschäftsadresse / Sitz;
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Rechtsform;
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Telefonnummer und zuständige Kontaktperson;
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MWST-Nr., sofern bereits als Einzelsteuersubjekt registriert;
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Abschlussdatum Geschäftsjahr.
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Für natürliche Personen sind zudem Name, Vorname, Geburtsdatum, Heimatort und Wohnadresse aufzuführen.
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Für jeden im Handelsregister eingetragenen Rechtsträger ist ein aktueller Handelsregisterauszug beizulegen.
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4.
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Hat es unter den Rechtsträgern solche, die sich in Liquidation befinden oder in Konkurs geraten sind oder von denen Kapitalanteile nicht dauernd, sondern nur vorübergehend gehalten werden? Wenn ja, welche und aus welchen Gründen?
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5.
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Welchen Rechtsträger wählen Sie als Gruppenvertretung? Dies ist entweder
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a)
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ein in die MWST-Gruppe einzubeziehender Rechtsträger; oder
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b)
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eine natürliche oder juristische Person, die nicht Mitglied der MWST-Gruppe ist, mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz (in diesem Fall ist zwingend eine entsprechende, rechtsgültig unterzeichnete Vollmacht einzureichen).
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Nebst der vollständigen Geschäfts-/Wohnadresse ist die Bankverbindung eines Gruppenmitgliedes anzugeben.
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Folgende Angaben müssen enthalten sein:
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(Anstelle der vorgenannten Angaben kann auch ein Einzahlungsschein beigelegt werden).
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6.
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Wünschen Sie für die MWST-Gruppe beziehungsweise die Teilgruppe(n) nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelt abzurechnen? Falls Sie sich für die Abrechnungsart nach vereinnahmtem Entgelt entscheiden, ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Das betreffende Formular finden Sie auf unserer Homepage: www.estv.admin.ch.
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7.
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Mit dem Antrag auf Gruppenbesteuerung ist zudem das nachstehende ( Ziff. 10.3) beziehungsweise auf unserer Homepage aufgeschaltete Formular Nr. 664 (Einverständniserklärung zur Gruppenbesteuerung) einzureichen. Es ist von allen in die MWST-Gruppe oder entsprechenden Teilgruppe einzubeziehenden Rechtsträgern rechtsgültig zu unterzeichnen.
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