Error

Unsupported browser!

Please note that your browser, Internet Explorer 8 or earlier, is deprecated.

We recommend upgrading to the latest version.

If you are using IE 9 or above, make sure you turn off "Compatibility View".

PDF-Publikationen erstellen/druckenHTML-Publikationen erstellen Ziffer drucken

(Art. 121a MWSTV)
 
Unternehmen mit Sitz im Ausland oder im Inland sowie inländische Betriebsstätten von Unternehmen mit Sitz im Ausland, die im Inland ausschliesslich von der Steuer ausgenommene Leistungen erbringen, können gestützt auf Artikel 121a MWSTV auf die Anmeldung als steuerpflichtige Person verzichten. Bei Unternehmen ohne Sitz oder Wohnsitz im Inland gilt dies auch, wenn sie zudem Leistungen erbringen, für die sie nach Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b MWSTG von der Steuerpflicht befreit sind.


29.12.2017
Zusätzliche Informationen
Vorherige Version anzeigen
VersionStand abStand bisPubliziert amMaterielle Änderungen
No records found.
Ziffer bearbeiten
Wollen Sie eine neue Version erstellen?