Error

Unsupported browser!

Please note that your browser, Internet Explorer 8 or earlier, is deprecated.

We recommend upgrading to the latest version.

If you are using IE 9 or above, make sure you turn off "Compatibility View".

PDF-Publikationen erstellen/druckenHTML-Publikationen erstellen Ziffer drucken

Nachfolgend werden die Tätigkeiten mit den dazugehörenden PSS aufgelistet, die überwiegend bei der PSS-Methode zur Anwendung kommen.

 

Tätigkeiten, die in der untenstehenden Aufstellung nicht aufgeführt sind, sind zu den bei der SSS-Methode geltenden Sätzen abzurechnen.

 

Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten sowie Ziffern 18 und 19 der MWST-Info Saldosteuersätze.

 

Steuerpflichtige Personen, deren Tätigkeiten weder in dieser Ziffer noch in den Ziffern 18 und 19 der MWST-Info Saldosteuersätze aufgeführt sind und die mit PSS abrechnen möchten, können sich mit der ESTV in Verbindung setzen.

 

Erläuterungen zur Tätigkeit „Fremdleistungen, die steuerbelastet bezogen und ohne Zuschlag und gesondert weiterfakturiert werden“

 

Die Bedingungen gelten namentlich auch dann als eingehalten, wenn

  • die Weiterfakturierung an mehr als eine Person erfolgt,

  • die Rechnung vom Kunden mittels Teilzahlungen beglichen wird,

  • bei einem Einkauf ein Teil der bezogenen Fremdleistungen nicht weiterfakturiert, sondern beispielsweise selbst gebraucht wird; Voraussetzung dabei ist, dass die weiterfakturierten Fremdleistungen zu Einstandspreisen in Rechnung gestellt werden,

  • Rabatte, Umsatzbeteiligungen, Rückvergütungen beim Einkauf vollumfänglich an den Kunden weitergegeben werden,

  • Skontoabzüge beim Einkauf von maximal 2 % nicht weitergegeben werden,

  • in den fakturierten Leistungen auch noch Eigenleistungen enthalten sind; Voraussetzung dabei ist, dass die Fremdleistungen und die Eigenleistungen separat fakturiert werden. Die Eigenleistungen sind zum entsprechenden PSS abzurechnen.


Beispiel 1
Um Kosten zu sparen, beziehen die Spitäler A, B und C ihre Geräte gemeinsam über die Einkauf AG. Da nur ein Skontoabzug beim Einkauf von 2 % vorgenommen wird, kann der PSS von 0,1 % angewendet werden. Alle Werte verstehen sich inkl. MWST.

 

Einkauf 5 Geräte

CHF

1‘000‘000

  Verkauf 2 Geräte 
    an Spital A:

CHF

400‘000

./. 2 % Skonto

CHF

     20‘000

  Verkauf 1 Gerät 
    an Spital B:

CHF

200‘000

 

 

 

  Verkauf 2 Geräte 
    an Spital C:

CHF

   400‘000

Einkaufspreis
total netto

 

CHF

 

  980‘000

 

   Total Einnahmen

 

CHF

 

1‘000‘000

 

Beispiel 2
Gleiche Ausgangslage wie in Beispiel 1, aber Ende Jahr erhält die Einkauf AG von ihrem Lieferanten noch eine Umsatzrückvergütung. Alle Werte verstehen sich inkl. MWST.

 

Einkauf 5 Geräte

CHF

1‘000‘000

  Verkauf 2 Geräte
    an Spital A:

CHF

400‘000

./. 2 % Skonto

CHF

     20‘000

  Verkauf 1 Gerät 
    an Spital B:

CHF

200‘000

Einkauf nach
Skontoabzug

CHF

 

980‘000

  Verkauf 2 Geräte
    an Spital C:

CHF

 

   400‘000

 

Umsatzrück-
vergütung

CHF

30‘000

  

 

 

 

 

Einkaufspreis
total netto

 

CHF

 

  950‘000

  

   Total Einnahmen

 

CHF

 

1‘000‘000

 

Da die Einkauf AG die Umsatzrückvergütung nicht an die Spitäler A - C weitergibt, sind die Bedingungen für eine Weiterfakturierung ohne Zuschlag nicht mehr gegeben und die Einnahmen von 1 Mio. Franken müssen mit dem PSS von 2,0 % (Stichwort: „Handel mit zum Normalsatz steuerbaren Gegenständen, soweit nicht anderswo genannt“) versteuert werden.

 


Beispiel 3
Die Einkauf AG schlägt auf dem Einkaufspreis die Mehrwertsteuer drauf, die sie der ESTV abliefern muss. Alle Werte verstehen sich inkl. MWST.

 

Einkauf Gerät

CHF

500‘000

  Verkauf Gerät
    an Spital A:

CHF

500‘500

 

Die Bedingungen für eine Weiterfakturierung ohne Zuschlag sind nicht mehr gegeben und der PSS von 0,1 % ist nicht anwendbar.
 

PSS

Tätigkeiten

2,8 %

Abfallbeseitigung

2,8 %

Abwasserentsorgung

5,9 %

Alarmaufschaltungen: alle Umsätze einschliesslich Entschädigungen für Fehlalarme

0,1 %

Amtsblatt: Abonnemente und Einzelverkauf

3,5 %

Amtsblatt: Inserate und Publikationen

5,1 %

Antennen: Vermietung Standort

2,0 %

Ausflüge mit eigenen Fahrzeugen, einschliesslich Verpflegung

0,6 %

Ausflüge ohne eigene Fahrzeuge

3,5%

Automaten: Benutzungsgebühr, soweit nicht anderswo genannt

0,6 %

Automaten: Einnahmen aus dem Verkauf von Gegenständen zum reduzierten Satz

5,1 %

Automaten: Vermietung Standplatz

3,5 %

Basar: Verkauf von selbst hergestellten Gegenständen

2,0 %

Basar: Verkauf von zugekauften Gegenständen

6,5 %

Baustellenkontrolle (Kontrolle ob GAV eingehalten wird)

5,9 %

Beglaubigungen

5,9 %

Beurkundungen

0,6 %

Bibliothek: Ausleihe von Büchern

3,5 %

Bibliothek: Zum Normalsatz steuerbare Leistungen wie die Ausleihe von DVDs, CDs und Videokassetten

6,5 %

Bodenschätze: Abbaurecht

5,1 %

Cafeterias: Leistungen, die zum Normalsatz steuerbar sind

0,6 %

Cafeterias: Leistungen, die zum reduzierten Satz steuerbar sind

5,9 %

Datenbank: Verkauf von Daten und Informationen aller Art

2,8 %

Deponiegebühr, sofern steuerbar

0,1 %

Drucksachen- und Materialzentralen von Gemeinwesen: Lieferung von Publikationen

5,1 %

Durchleitungsrecht

3,5 %

Eintritte in Gewerbeausstellungen, Messen

3,5 %

Ergotherapie: Verkauf von selbst hergestellten Produkten

4,3 %

Forstamt: alle Forstarbeiten, auch reine Akkordarbeiten

2,8 %

Forstamt: Verkauf von Holz aus eigenem Wald, sofern zum Normalsatz steuerbar (Rundholz, Holzschnitzel zu Heizzwecken usw.)

0,6 %

Forstamt: Verkauf von Holzschnitzeln aus eigenem Wald, sofern zum reduzierten Satz steuerbar (pflanzliches Abdeckmaterial, Streumaterial)

5,9 %

Forstreviere: Durch Revierbeiträge abgegoltene Leistungen

4,3 %

Fotokopien, sofern keine Selbstbedienung

0,6 %

Fotokopien: Selbstbedienung

0,1 %

Fremdleistungen, die mit offen überwälzter Steuer bezogen und ohne Zuschlag und gesondert weiterfakturiert werden

6,5 %

Führungen, namentlich in Museen und Städten

6,5 %

Fundgegenstände: Erlös aus Versteigerung / Verkauf

5,1 %

Garderoben

4,3 %

Grabunterhalt

5,9 %

Haushalthilfe: Begleitung, Betreuung von Personen und Tieren

5,9 %

Hauswirtschaftsleistungen durch Spitex, in Alterswohnungen usw.

2,8 %

Holzschnitzel, die zum Normalsatz steuerbar sind (Holzschnitzel zu Heizzwecken): Handel

0,6 %

Holzschnitzel, die zum reduzierten Satz steuerbar sind (pflanzliches Abdeckmaterial, Streumaterial): Handel

5,1 %

Instrumentensterilisation

5,1 %

Internate: Verpflegungsanteil

5,1 %

Internet: Benützung von Computern und Internet

5,1 %

Internet: Benützung von Internetleitungen oder W-Lan mit eigenem PC

5,1 %

Kantinen: Leistungen, die zum Normalsatz steuerbar sind

0,6 %

Kantinen: Leistungen, die zum reduzierten Satz steuerbar sind

6,5 %

Kieswerk: Abbaurecht ohne Grundbucheintrag

0,1 %

Kompost: Herstellung

3,5 %

Krematorien

3,5 %

Langlaufpässe: Recht zur Loipenbenützung

0,1 %

Lehrmittel: Verkauf

5,1 %

Leichenbesorgung / Einsargen

0,1 %

Mahlzeitenlieferung

0,6 %

Medikamente: Handel

5,1 %

Mensas: Leistungen, die zum Normalsatz steuerbar sind

0,6 %

Mensas: Leistungen, die zum reduzierten Satz steuerbar sind

5,1 %

Nutzungsrecht, soweit nicht anderswo genannt

6,5 %

Papiersammlung durch Schulen, Vereine usw.

5,9 %

Pikettdienst (z B: durch Polizei oder Feuerwehr bei Veranstaltungen)

5,1 %

Plakatwände: Nutzungsrecht

5,9 %

Polizei: Schwerverkehrsbegleitungen, Signalisationsarbeiten, Einsätze bei   Grossanlässen usw.

5,9 %

Qualitätssicherung

2,8 %

Sanitätsmaterial: Vermietung von Gehhilfen, Rollstühlen, Badehilfen usw.

5,1 %

Schliessfächer: Vermietung

0,1 %

Schulen: Verkauf von Lehrmitteln, Büchern

4,3 %

Schülertransport

5,1 %

Sponsoringeinnahmen

5,1 %

Standplätze: Entschädigung an Veranstalter

0,6 %

Tageskarten Gemeinde für öffentlichen Verkehr

0,6 %

Telefonautomaten: Einnahmen

5,1 %

Tiere: Verkauf durch Zoos und Tierparks, sofern zum Normalsatz steuerbar

4,3 %

Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen Verkehrs

5,1 %

Verpackungsarbeiten in Anstalten, Behindertenwerkstätten usw.

5,1 %

Versandarbeiten in Anstalten, Behindertenwerkstätten usw.

5,1 %

Vitrinen, Schaukästen: Vermietung

3,5 %

Waschmaschinen: Benutzungsgebühr

0,1 %

Wasserversorgung

5,1 %

WC-Anlagen: Benutzungsgebühr

0,6 %

Weihnachtsbäume: Handel sowie Verkauf aus eigenem Wald

5,1 %

Werbeeinnahmen, soweit nicht anderswo genannt

4,3 %

Werkhof

4,3 %

Wohnungsräumungen einschliesslich Entsorgung


23.03.2018
Zusätzliche Informationen
Vorherige Version anzeigen
VersionStand abStand bisPubliziert amMaterielle Änderungen
No records found.
Ziffer bearbeiten
Wollen Sie eine neue Version erstellen?